Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LÜTTICH GmbH gegenüber Kunden – stehen unter www.luettich-gmbh.de zur Verfügung. S. 6 Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig von der Verkäuferin verursacht wurde. 8.6 Im Falle der Mängelbeseitigung stehen LÜTTICH GmbH mindestens zwei Mängelbeseitigungsversuche zu. Dies kann auch Nachlieferung sein. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat LÜTTICH GmbH auch die Möglichkeit das Produkt vom Kunden zurückzunehmen und den Kaufpreis - abzüglich eines angemessenen Gebrauchsabschlages für den vom Kunden vorgenommenen Gebrauch - der Sache zu erstatten. 8.6.1 Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden sind dann ausgeschlossen – soweit dies gesetzlich zulässig ist. 8.6.2 Können sich die Parteien in einem solchen Fall über die Anpassung des Preises dem Grund und/oder der Höhe nach nicht einigen, so ist die Berechtigung der Preisanpassung von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu prüfen und zu bewerten . LÜTTICH GmbH schlägt drei bei der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Mannheim eingetragene Sachverständige vor, von denen der Auftraggeber/Besteller binnen einer Woche einen auswählt . Wählt dieser keinen fristgemäß aus, so bestimmt der Präsident des örtlich zuständigen Landgerichts Heidelberg auf schriftliche Bitte des Auftragnehmers einen entsprechenden vereidigten Sachverständigen. Die Feststellung des Sachverständigen ist für beide Parteien hinsichtlich dieser Feststellung sowie der Berechtigung verbindlich. Die Kosten des Sachverständigen trägt derjenige Vertragspartner, zu dessen Lasten die Feststellungen des Sachverständigen gehen. Ggf. werden die Kosten nach Obsiegen und Unterliegen gequotelt. Entsprechendes gilt auch für obige Ziffer 8.5. S.2 . 8.7 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung , sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 8.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns oder unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Zugesicherte Eigenschaften sind ggf. als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN- oder EN- Normen beinhaltet grundsätzlich nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung, es sei denn, diese wäre ausdrücklich als solche vereinbart. 8.9 Wir geben auf unsere Produkte gegenüber unseren kaufmännischen Kunden ein Jahr Gewährleistung. Herstellergarantien bleiben davon unberührt . Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (s.o. Ziff. 8.3.). Die Gewährleistung beginnt mit der der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewähr- leistungsansprüchen durch den Kunden während der Gewährleistungszeit ist eine ordnungsgemäße, fachgerechte Wartung entsprechend der Bedienungsanleitung und der Herstellerempfehlung sowie die bestimmungsgemäße Benutzung des Gerätes durch den Kunden entsprechend den Herstellerempfehlungen. Der Kunde hat dies nachzuweisen. Auf die Möglichkeit des Abschlusses eines gesonderten Service-/Kundendienstvertrages mit LÜTTICH GmbH wird der Kunde hiermit hingewiesen. 8.10 Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Haftung gegenüber LÜTTICH GmbH dürfen nicht an Dritte abgetreten werden. Dem stimmt der Auftraggeber mit Auftragserteilung/Vertragsabschluss zu. Ent-sprechendes gilt auch für sog. Verschulden bei Vertragsschluss („c.i.c.“). 9. Datenschutz 9.1 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Käufer/Besteller im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für unsere geschäftlichen Zwecke zu verwenden. Die Daten des Kunden werden – soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Pflege der Geschäftsbeziehung zum Kunden erforderlich – verarbeitet und genutzt, sofern der Kunde dem bei Erfassung nicht ausdrücklich widerspricht. Wir geben personenbezogenen Daten einschließlich Hausadresse und E-Mail- Adresse grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind notwendiger Weise unsere Dienstleistungspartner, die zur Leistungsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. 9.2 Der Kunde ist mit einer Abfrage von Bonitätsauskünften bei den entsprechenden, gängigen Einrichtungen für Wirtschaftsinformationen (z.B. Creditreform ) zum Zweck der Vermeidung von Forderungsausfällen einverstanden. Von einer positiven Bonitätsprüfung ist u.U. die Ausführung des Auftrages abhängig. Auch dem stimmt der Kunde zu. Für LÜTTICH GmbH entsteht daraus weder eine Obliegenheit noch irgendwelche Verpflichtung. 10. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, u.a. 10.1 Es gilt das inländische Recht der Bundesrepublik Deutschland . Die Bestimmungen des sog. „UN“- und/oder ggf. sog. „EU-Kaufrechts“ finden keine Anwendung. 10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Erfüllungsort ist ebenfalls stets unser Geschäftssitz in Sinsheim oder nach unserer Wahl „ab Werk“. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es ist uns jedoch dabei unbenommen den Kunden auch an dessen Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen. 10.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird zwischen den Parteien durch eine Regelung in gesetzlicher Weise ersetzt oder so ausgelegt werden, dass diese dem gewollten wirtschaftlichen Erfolg in zulässiger Weise möglichst nahe kommt. LÜTTICH GmbH, D-74889 Sinsheim Version: 31.12.2013 LÜTTICH GmbH Telefon: +49 (0) 7261 / 972 - 0 Telefax: +49 (0) 7261 / 972 - 279 E-Mail: info@luettich-gmbh.de Weitere Informationen auf: www.luettich-gmbh.de Name der Gesellschaft: LÜTTICH GmbH Gesellschaftsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsführer: Alexander Lüttich und Andreas Lüttich Sitz: Danziger Str. 14 – 16 D-74889 Sinsheim ( Deutschland ) Zuständiges Finanzamt: Sinsheim USt.-IdNr.: DE 144 337 237 Handelsregister: Registergericht Mannheim Nr.: HRB 340953 Betriebshaftpflicht- Württembergische Versicherung AG Versicherung: mit Geltung im Inland Zuständige Industrie- und Handelskammer: Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar L 1, 2, D-68161 Mannheim E-Mail: ihk@rhein-neckar.ihk24.de; Internet: http://www.rhein-neckar.ihk24.de Berufsspezifische Regelungen: HGB, GewO, UWG, BGB, GmbHG, u.a. – Weitere Regelungen finden Sie unter: www.Gesetze-im-Internet.de; Hinsichtlich berufsspezifischer und berufsrechtlicher Bestimmungen, Regelungen und Gesetze verweisen wir auch auf: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/index.jsp

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