Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LÜTTICH GmbH gegenüber Kunden – stehen unter www.luettich-gmbh.de zur Verfügung. S. 5 zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über. Für uns ist ggf. die „Verladestelle“ oder „ab Werk“ Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Kunde die Gefahr. In diesem Fall ist Erfüllungsort grundsätzlich unser Geschäftssitz oder „ab Werk“. 6.3.1 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme oder Abholung ist oder einer Abnahmeaufforderung in Textform (auch SMS) nicht unverzüglich nachkommt. Eine Lieferung erfolgt ggf. an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung durch den Kunden trägt dieser Kosten und Gefahr. Versicherungen werden - soweit sie nicht gewohnheitsmäßig von den Leistungserbringern abgeschlossen werden - nur auf schriftlichem Verlangen und nur auf Kosten des Kunden abgeschlossen. 6.3.2 Wenn ausnahmsweise eine sog. „werkvertragliche Leistung“ besonders vereinbart werden sollte gilt: Der Kunde ist zur Abnahme von sog. Werkleistungen verpflichtet. Eine sog. formelle Abnahme ist nicht zwingend vereinbart. Es genügt die vorbehaltlose Inbenutzungnahme durch den Kunden damit das Werk als abgenommen gilt, worauf wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Entsprechendes gilt nach rügelosem Verstreichenlassen einer dem Kunden in Textform ( auch SMS ) oder schriftlich gesetzten Frist von max. acht Tagen ab Aufforderung zur Abnahme, unter Hinweis auf den Eintritt der Abnahmefiktion. Es sind auch Teilabnahmen von bestimmten Leistungsbereichen möglich. 7 . Haftungsausschluss 7.1 Grundsätzlich wird die Haftung gegenüber dem Kunden - soweit gesetzlich zulässig - auf grob fahrlässiges Verschulden und/oder Vorsatz beschränkt. Für untypische, unvorhersehbare Schäden ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist demnach - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für das Handeln gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Bei der Verletzung sog. „wesentlicher“ Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 7.2. Grundsätzlich nehmen wir keine sog. „Beratungsleistungen“ für Kundenmaßnahmen, etc. als solche gegenüber Kunden vor. Eine Haftung für Beratungsleistungen , etc. - insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung oder Geeignetheit von Sachen, Geräten, etc. - wird nur übernommen, wenn diese von uns ausdrücklich, schriftlich und vom Geschäftsführer gegengezeichnet erfolgte. Des Weiteren gilt auch hier die allgemeine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz soweit dies gesetzlich zulässig ist. 7.3 Jegliche Schadensersatzhaftung unsererseits ist grundsätzlich begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden , sofern der Verkäufer die Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen hat. 7.4 Schadensersatzansprüche aus der Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen vier Wochen nach Anzeige der den Schaden verursachenden Waren schriftlich mitgeteilt wird. 7.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen gegenüber Kunden. 7.6 Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie oder bei grobem Verschulden oder Vorsatz des Verkäufers. 7.7 Unser Personal ist nicht verpflichtet und nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuführen, die mit der eigentlichen Lieferung oder Leistung nur mittelbar in Zusammenhang stehen. Werden solche Tätigkeiten dennoch auf Kundenwunsch gefälligkeitshalber ausgeführt, geschieht dies ausschließlich sämtlicher Haftung für direkte oder indirekte Schäden und wird – soweit gesetzlich zulässig - auf grob fahrlässiges Verschulden und/oder Vorsatz beschränkt. Das gleiche gilt für solche Tätigkeiten, die aus zwingendem Grund ausgeführt werden müssen, um die vereinbarte Lieferung oder Leistung erbringen zu können. Der Kunde ist verpflichtet, diese Arbeiten eigenverantwortlich, gehörig zu überwachen und abschließend zu überprüfen. 7.8 Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verjähren grundsätzlich mit Ablauf von einem Jahr nach Ablieferung der Leistung, sofern nicht zwingende, unabdingbare längere Gewährleistungsfristen des nationalen, inländischen Rechts dem entgegenstehen. 7.9 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung/Haftung für sämtliche von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen und schließen grundsätzlich - soweit gesetzlich zulässig - sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. 7.9.1 Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus gesondert vertraglich vereinbarten schriftlichen Zusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf Leistungen aus der Haftpflichtversicherung der LÜTTICH GmbH begrenzt, deren Höchstsumme grundsätzlich die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden abdeckt. 7.9.1.1 Der Versicherer ist dem sog. „ Impressum “ der bereits oben benannten Internetseite der LÜTTICH GmbH zu entnehmen und einzusehen sowie daneben auch bei LÜTTICH GmbH jederzeit zu erfahren, welcher diese stets mit dem Angebot, vor Vertragsabschluss und auf Anforderung auch ggf. in Textform mitteilt. 7.9.1.2 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus dem hier ergebenden Haftungsumfang und o.g. Leistungen der Haftpflichtversicherung beschränkt. 7.10 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus ProdukthaftungG und nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens von Kunden. 8. Garantie, Gewährleistung 8.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und den Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der vorhandenen Produktbeschreibung des Herstellers . Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 8.2 Da der Kunde Unternehmer ist, leisten wir für Mängel der Ware oder an der Leistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung . Wir sind jedoch berechtigt, die Art einer vom Kunden gewünschten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur unwesentlichen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 8.3 Unternehmer und Kunden müssen uns erkennbare Mängel unverzüglich , unbeachtlich ihrer Untersuchungspflicht nach § 377 f HGB – spätestens jedoch ab Empfang der Ware oder Leistung innerhalb acht Tage schriftlich anzeigen ; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung gilt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer/Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie deren Eingang bei der LÜTTICH GmbH, des Weiteren insbesondere dafür, dass der angezeigte Mangel nicht auf einem eigenen Verstoß des Kunden gegen die Materialverarbeitungs- und Geräteverwendungs-Richtlinien und auch nicht auf deren eigene Verarbeitung oder deren eigenen Einbau oder eigener Gerätefehlverwendung oder die von Dritten denen der Zugang vom Kunden ermöglicht wurde, zurückzuführen ist. 8.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 8.5 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Schadensersatz , verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist und die Verkäuferin LÜTTICH GmbH dies verlangt. Der

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