Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LÜTTICH GmbH gegenüber Kunden – stehen unter www.luettich-gmbh.de zur Verfügung. S. 2 neueinrichtenden Installationen beim Auftraggeber / Besteller. Dies gilt auch in rechtlicher Hinsicht entsprechend. 1.13 Wünscht der Kunde die Verwendung seiner eigenen medialen, technischen Einrichtungen oder EDV - Einrichtungen trägt er auch hier das Software- und Hardware-, Schnittstellen- und Kompatibilitäts- sowie das Datenverlust-Risiko allein. Entsprechendes gilt bei sonstigen bauseitigen Vorleistungen des Kunden, auch ohne dass wir Bedenken anmelden. Unsere Haftung wird auch hier grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich möglich ist. 1.14 Ein Auftrag an LÜTTICH GmbH umfasst grundsätzlich nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass sich LÜTTICH GmbH hierzu ausdrücklich, in Textform gegenüber dem Kunden verpflichtet hat. Es bedarf hierfür die ausdrückliche, schriftliche Bestätigung unseres Geschäftsführers gegenüber dem Kunden. 1.15 Der Auftraggeber / Besteller verpflichtet sich, rechtzeitig und vollständig die notwendigen Unterlagen und Informationen in verwertbarer Textform , ggf. dreifacher Mehrfertigung vorzulegen und uns stets unverzüglich, vollständig sowie rechtzeitig von allen Vorgängen und Umständen entsprechend in Kenntnis zu setzen, die für die Durchführung der Beratung oder des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt insbesondere auch für Daten, Dateien, Unterlagen, Pläne, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von LÜTTICH GmbH bekannt werden. Eine Zusendung kann auch in verwertbarer PDF-Datei -Form erfolgen. 1.16 Auf Verlangen der Auftragnehmerin hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Dateien sowie der gegebenen Auskünfte und mündlichen Erklärungen in einer von LÜTTICH GmbH formulierten, textförmlichen Erklärung jeweils rechtzeitig vor Auftragsausführung zu bestätigen . LÜTTICH GmbH kann die weitere Ausführung verweigern und den Vertrag aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers nach einmaliger, angemessener textförmlicher Fristsetzung auch außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen, wenn entsprechende Erklärungsdokumentationen vom Kunden nicht unverzüglich, fristgemäß abgegeben werden. 1.17 Sicherung der Unabhängigkeit - Compliance Management System : Risikominimierung, Effizienzsteigerung und Effektivitätssteigerung sowie Fairness sind die vorrangigen Ziele von „Compliance“ . Dies ist gerade auch im primären Eigeninteresse des Kunden. Der Auftraggeber/Besteller steht dafür ein und sichert mit Vertragsabschluss ausdrücklich zu, dass seitens des Kunden alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Subunternehmer der LÜTTICH GmbH vom Kunden gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen sowie auch für sonstige, jedwede unmittelbare oder mittelbare finanzielle Zuwendung oder wertige Sach- oder Dienstleistungen zu gewähren, welche über eine angemessene Bagatellgrenze hinausgehen. Im Zweifelsfall ist jeweils der Geschäftsführer der LÜTTICH GmbH direkt vom Kunden zu kontaktieren. 1.18 Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder kündigt LÜTTICH GmbH aus einem ( auch vereinbarten ) sog. „wichtigen Grund“, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält LÜTTICH GmbH den Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen; LÜTTICH GmbH braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund, den LÜTTICH GmbH nicht zu vertreten hat, so behält diese den Anspruch auf einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung. 2. Preise 2.1 Maßgebend sind die Preise unserer textförmlichen Auftragsbe- stätigung gegenüber dem Kunden. Erfolgt die Lieferung 4 Monate nach Auftragserteilung oder später, sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Listenpreise der LÜTTICH GmbH verbindlich. Abweichende Preise unserer Auftragsbestätigung sind dann für uns nicht mehr bindend. Die jeweils angegebenen Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.2 Als Mindestabnahme gelten die Abpackungsmengen laut unserer Preisliste. Werden diese unterschritten, sind wir berechtigt einen angemessenen Mindermengenzuschlag gemäß unserer ausliegenden Preisliste zu berechnen. Unsere Preise schließen die Kosten für Transport und Verpackung nicht ein. Transportversicherung nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. 2.2.1 Bei Druckererzeugnissen und Etiketten sind zehn Prozent Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. 2.3 Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Arbeitsdoku- mentationen und/oder sog. Zeitnachweise unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach Zugang zurückzugeben. Dabei kann er Einwendungen auf den Arbeitsdokumentationen und/oder Zeitnachweisen oder gesondert schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Zeitnachweiszettel/Arbeitsdokumentationen gelten als anerkannt. Unserseits genügt eine Zusendung per Telefax oder Textform u.a. auch als PDF-Datei oder SMS an den Kunden, insbesondere um den Fristenlauf in Gang zu setzen. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Die Rechnung ist mit ihrer Stellung sofort fällig . Mit der Fälligkeit gilt § 352 HGB. Unsere Rechnungen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist, können wir sog. Verzugszinsen verlangen, ohne dass es dazu einer Mahnung des Kunden durch LÜTTICH GmbH bedarf, wobei wir uns vorbehalten, höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Wir sind berechtigt, bereits ab der ersten Mahnung nach Fälligkeitseintritt für jede Mahnung einen Kostenbetrag von 10 € zu berechnen. 3.1.1 Der Kunde hat während des Verzug s die Geldschuld in Höhe von 11,25 % p.a. zu verzinsen, wobei es ihm unbenommen bleibt, ggf. nachzuweisen, dass uns etwaig ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Mindestens hat er jedoch die gesetzlichen Zinsen nach § 288 BGB zu tragen. Wir behalten uns vor, auch hier einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 3.2 Die Verrechnung / Buchung eingehender Zahlungen des Kunden erfolgen – unbeachtlich etwaiger abweichender Verwendungszweck- angaben - stets zunächst auf Kosten (Mahn-,Verfahrenskosten, Rechtsanwalts-, Gerichts- und GVZ- sowie auch Hebe-Gebühren nach Nr.1009 RVG), erst dann auf Zinsen und erst danach immer auf die älteste Hauptforderung sowie diesbezüglich wiederum erst auf Dienst- leistungen, sodann auf Zubehör und zuletzt auf Maschinen . 3.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten sind oder zuvor rechtskräftig festgestellt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 3.4 Unsere angestellten, freiberuflichen „Vertreter“ und/oder Mitarbeiter besitzen keine Inkassovollmacht. Zahlungen sind stets auf die von uns benannten Bankverbindungen / unsere Firmenkonten zu leisten. Maßbeglich für die rechtzeitige Zahlung ist der unwiderrufliche und unanfechtbare Zahlungseingang auf unserem Konto. 3.5 Werden uns vor, bei oder nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers anscheinend in Zweifel ziehen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder aus diesem wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Kunde nicht unverzüglich auf unsere Anforderung in Höhe des Gesamtpreises a) eine anfechtungsfeste Vorauskasse leistet oder b) eine liquidierbare Sicherheitsleistung - analog § 108 Abs. I S.2 ZPO - durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder durch Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren bewirkt, die nach § 234 Abs. 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Sicherheitsleistung geeignet sind, leistet. 3.6 Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich LÜTTICH GmbH sämtliche Rechte insbesondere auch Eigentum, an den erbrachten Leistungen vor. (siehe hierzu auch die weiter unten stehenden Regelungen bei Ziffern 4. ff) LÜTTICH GmbH ist insbesondere berechtigt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen und Herausgabe zu fordern. Sollte vor der vollständigen Bezahlung ein Dritter Zugriff auf die erbrachten Leistungen nehmen, ist der Kunde verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt der LÜTTICH GmbH zu informieren und diese sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen. 3.7 Vergütungspreise gelten nur dann als Festpreise , wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet, schriftlich zugesagt wurden. Ansonsten bleibt die Weitergabe von Kostensteigerungen die nach Vertragsabschluss eintreten vorbehalten. Es wird auch auf o.g. Ziffer 2.1

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